Internationale Ausstellung Erfurt 2009
 
 
 


7. Internationale & 2. Nationale Rassehunde-Ausstellung, 13./14.06.2009

Meldescheine
   
 
Online Anmeldung


Keine Anmeldung mehr möglich. Der Meldeschluss ist abgelaufen.
Download (PDF)

» Meldeschein
 
 
 
Meldeschluss / Meldegebühren


Bei Meldung
bis
15.04.2009
1. Meldeschluss
Bei Meldung
bis
06.05.2009
2. Meldeschluss
Internationale Ausstellung
Für den 1. Hund 45,00 50,00
Für jeden weiteren Hund 40,00 45,00
Jüngstenklasse 15,00 15,00
Nationale Ausstellung
Für den 1. Hund 35,00 40,00
Für jeden weiteren Hund 30,00 35,00
Jüngstenklasse 15,00 15,00
Kombinations Meldung
Für den 1. Hund 75,00 85,00
Für jeden weiteren Hund 65,00 75,00
Jüngstenklasse 30,00 30,00
Bei Zahlung nach dem 06.05.2009 und am Veranstaltungstag werden 10,00 EUR Gebühren für erschwertes Inkasso erhoben!
   
 
Beizufügen:
Bei Meldungen für die Champion- oder Gebrauchshundklasse muß der Berechtigungsnachweis in jedem Fall vor dem offiziellen Meldeschluss 06.05.2009 übersandt werden, da sonst der Hund in die Offene Klasse versetzt wird.



Meldegeldzahlung an:
VDH Service GmbH
Sparkasse Dortmund
Konto-Nr.: 001 166 816
BLZ: 440 501 99

IBAN: DE23440501990001166816
SWIFT-BIC: DORTDE33


oder Scheck beifügen (für Aussteller aus Deutschland).


VDH-Ausstellungs-Ordnung: Mit Ihrer Meldung erkennen Sie die VDH-Ausstellungs-Ordnung an.

» VDH-Ausstellungs-Ordnung

» Durchführungsbestimmungen "VDH-Titel und Titel-Anwartschaften"

» Durchführungsbestimmungen "Juniorhandling"


Ausstellungsverbot für kupierte Hunde
Es gilt ein Ausstellungsverbot gem. VDH-Ausstellungs-Ordnung für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:

1. Ohren kupiert
2. Rute kupiert (Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß deutschem Tierschutzgesetz / Nur für FCI-anerkannte Jagdhundrassen)

Tollwutschutzimpfung
Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen)

Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden.

Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.

Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.

   
   
   
   
Die Website für Hundeaussteller -
Kostenloser Service
Tragen Sie sich ein und nutzen Sie die Vorteile des Aussteller-Bereichs. Als registrierter Nutzer wird die Teilnahme an Ausstellungen ein Kinderspiel.

Denn: die Angaben zur Person und zu den Hunden müssen hier nur ein Mal gemacht werden.

» Weitere Informationen

Die Website für Hundeaussteller / Aussteller-Bereichs VDH

» zur Registrierung

» zum Login