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7. Internationale & 2. Nationale Rassehunde-Ausstellung,
13./14.06.2009
Meldescheine
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Online Anmeldung

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Keine Anmeldung mehr möglich. Der Meldeschluss ist abgelaufen.
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Meldeschluss / Meldegebühren

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Bei Meldung
bis
15.04.2009
1. Meldeschluss
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Bei Meldung
bis
06.05.2009
2. Meldeschluss
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Internationale Ausstellung |
| Für den 1. Hund |
45,00 |
50,00 |
| Für jeden weiteren Hund |
40,00 |
45,00 |
| Jüngstenklasse |
15,00 |
15,00 |
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Nationale Ausstellung |
| Für den 1. Hund |
35,00 |
40,00 |
| Für jeden weiteren Hund |
30,00 |
35,00 |
| Jüngstenklasse |
15,00 |
15,00 |
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Kombinations Meldung |
| Für den 1. Hund |
75,00 |
85,00 |
| Für jeden weiteren Hund |
65,00 |
75,00 |
| Jüngstenklasse |
30,00 |
30,00 |
| Bei Zahlung nach dem
06.05.2009 und am Veranstaltungstag werden
10,00 EUR Gebühren für erschwertes Inkasso erhoben! |
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Beizufügen:
Bei Meldungen für die Champion- oder Gebrauchshundklasse muß der Berechtigungsnachweis in jedem Fall vor dem offiziellen Meldeschluss
06.05.2009 übersandt werden, da sonst der Hund in die Offene Klasse versetzt wird.
Meldegeldzahlung an:
VDH Service GmbH
Sparkasse Dortmund
Konto-Nr.: 001 166 816
BLZ: 440 501 99
IBAN: DE23440501990001166816
SWIFT-BIC: DORTDE33
oder Scheck beifügen (für Aussteller aus Deutschland).
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VDH-Ausstellungs-Ordnung: Mit Ihrer Meldung erkennen Sie die VDH-Ausstellungs-Ordnung an.
»
VDH-Ausstellungs-Ordnung
»
Durchführungsbestimmungen "VDH-Titel und Titel-Anwartschaften"
»
Durchführungsbestimmungen "Juniorhandling"
Ausstellungsverbot für kupierte Hunde
Es gilt ein Ausstellungsverbot gem. VDH-Ausstellungs-Ordnung für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:
1. Ohren kupiert
2. Rute kupiert (Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß deutschem Tierschutzgesetz / Nur für FCI-anerkannte Jagdhundrassen)
Tollwutschutzimpfung
Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen)
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden.
Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt
die sogenannte 3-Wochen-Frist.
Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.
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